Um die negativen Auswirkungen des Corona-Virus für Unternehmen im Stadtgebiet abzufedern, gewährt die Stadt Regensburg Liquiditätshilfen in Form erleichterter Gewerbesteuer-Stundungen.
Sollte es aufgrund des Corona-Virus nachweislich weiter zu Liquiditätsengpässen kommen, können Gewerbesteuerbeträge für Veranlagungszeiträume ab 2018, die bis 31.03.2022 fällig werden, ohne Ratenzahlung bis längstens 30.06.2022, mit monatlicher Ratenzahlung bis längstens 30.09.2022 gewährt werden. Die Liquidität der Unternehmen soll dadurch verbessert werden. Auf eine Festsetzung der üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat kann im konkreten Einzelfall teilweise oder ganz verzichtet werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Pandemie ursächlich ist. Dabei wird ein großzügiger Beurteilungsmaßstab angelegt.
Der Stundungsantrag ist schriftlich, per Fax oder per E-Mail an die Stadtkämmerei, Sachgebiet Gewerbesteuer, zu stellen. Der Antrag muss begründet und bei Stundungen über den 30.06.2022 hinaus mit einem Vorschlag zur beabsichtigten Ratenzahlung versehen werden. Der entstandene Liquiditätsengpass ist nachzuweisen, z.B. durch Vorlage von Kontoauszügen.
Hinsichtlich der Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 und 2022 kann bei Bedarf ein Antrag auf Herabsetzung gestellt werden, sobald ersichtlich ist, dass die Gewerbeerträge der Unternehmen in den beiden Jahren voraussichtlich geringer als bisher angenommen sein werden. Die Liquidität im laufenden Jahr wird dadurch ebenfalls verbessert.
Sofern die Vorauszahlungen auf einem Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes beruhen, bitten wir, die Herabsetzung des Messbetrags bei dem jeweils zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt zu beantragen.
Kontakt:
Stadt Regensburg
Stadtkämmerei
D.-Martin-Luther-Str. 1
93047 Regensburg
Fax: 0941 / 507-861202
E-Mail: ZWQuZ3J1YnNuZWdlUiRyZXVldHNlYnJld2VH